Entsorgung

Hinweis zur Altgeräteentsorgung

Selbstverständlich unterstützt auch die EXP GmbH den Umweltgedanken und ist mit der Elektronik-Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr. 88225394 bei der Stiftung EAR registriert.

Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) haben wir die privaten Haushalte über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten zu informieren:

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Elektronikgeräte dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden. 

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

4. Datenschutzhinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne

trash

weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Hinweis zur Rücknahme

Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr nutzen möchten, müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu trennen, wenn diese nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG separiert werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Die EXP GmbH ist als Vertreiber mit einer Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² Ihnen gegenüber verpflichtet, 

  • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme ist die Geräte betreffend nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

Welche Elektro- und Elektronikgeräten, von dieser Regelung umfasst sind, können insbesondere der in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.

Ihr Elektroaltgerät können Sie direkt bei uns vor Ort abgeben:

EXP GmbH
Schroten 8
66121 Saarbrücken

Für die postalische Zusendung Ihres Altgerätes wenden Sie sich für die Abwicklunfg bitte per Mail: [email protected] an uns.

Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.

Hier finden Sie ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen!

Hinweis zur Batterieentsorgung (BattG)

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

EXP GmbH

Schroten 8

66121 Saarbrücken

Deutschland

 

2. Bedeutung der Batteriesymbole

trash

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

 

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